Filmgesetz: Betrug am Konsumenten

Internationale Streaminganbieter wie Netflix oder Disney+, aber auch inländische Streaminganbieter – betroffen sind Swisscom, UPC/Sunrise usw. – müssen mit dem neuen Filmgesetz jährlich mindestens 4% ihres in der Schweiz erzielten Bruttoumsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren; andernfalls müssen sie eine entsprechende Ersatzabgabe an das Bundesamt für Kultur leisten. Zudem werden die betreffenden Streaminganbieter verpflichtet, mindestens 30% ihres Filmkataloges mit europäischen Filmen zu füllen.

Zur Investitionsverpflichtung: Die Streaminganbieter werden neu gezwungen, mit Schweizer Filmschaffenden zusammenzuarbeiten und Schweizer Filme anzukaufen. Sie haben – anders als heute – keine freie Wahl mehr. Und genau weil sie sich von diesem Zwang nicht befreien können, handelt es sich bei der Investitionsverpflichtung um eine Filmsteuer. Private Mittel werden zwangsweise entzogen und umverteilt. Es geht um jährliche Kosten von 20–30 Mio. Franken. Dabei liegt es auf der Hand, dass die Streaminganbieter diese hohen Kosten auf uns Konsumierende abwälzen werden. Wir werden also künftig alle höhere Abo-Gebühren für Netflix, Disney+ etc. bezahlen müssen. Und das ist unfair! Bereits heute fliessen nämlich rund 140 Mio. Franken aus öffentlicher Hand in das einheimische Filmschaffen. Auch die SRG steckt – wohlgemerkt mit unseren Gebührengeldern – rund 50 Mio. Franken pro Jahr in den nationalen Filmtopf. Es geht nicht an, dass wir Konsumenten via unsere Abonnements nun ein drittes Mal zur Kasse gebeten werden.

Noch absurder als die Filmsteuer ist die EU-Filmquote: Streaminganbieter müssen neu mindestens 30% ihres Filmangebotes für europäische Filme reservieren und diese Filme gar besonders kennzeichnen. Dabei spielt die Qualität dieser Filme überhaupt keine Rolle, ebenso wenig die Nachfrage der Konsumenten nach solchen Filmen. Fakt ist: Wir Konsumenten abonnieren Netflix etc., weil wir dort in erster Linie (süd-)amerikanische sowie asiatische Filme und Serien schauen wollen. Diese Filme und Serien würden jedoch der neuen 30%-Filmquote zum Opfer fallen, mithin aus unseren Filmkatalogen entfernt. Das wäre ein Schlag ins Gesicht – genauer: in die Augen – von uns Konsumenten, die wir mit unserem eigenen Geld ein Abonnement bezahlen, in der berechtigten Erwartung, dass wir das beste Angebot erhalten, und bestimmt keine ungerechte Filmquote.

Matthias Müller
Präsident Jungfreisinnige

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